Stadt im Herzen Europas
Wien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich. Hier befindet sich das österreichische Parlament, der Sitz des Nationalrats und des Bundesrats, des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, aller Zentralbehörden des Bundes, aller wichtigen diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten, des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs sowie weiterer verschiedener Gerichte.
Österreich im Überblick
Fläche: 83.871 km2
Bevölkerung (01.01.2012): 8.443.018 EinwohnerInnen, davon 970.541 AusländerInnen (mit fremder Staatsangehörigkeit)
Bevölkerung Wien (01.01.2012): 1.731.236, davon 386.376 AusländerInnen (mit fremder Staatsangehörigkeit)
Landessprache: Deutsch (98%)
Religionen: KatholikInnen (74,0%), Evangelische 5%, Ostkirchen 2%, andere ChristInnen 1%, MuslimInnen 4%, ohne Bekenntnis 12%, ohne Angabe 2%.
Nationalfeiertag: 26. Oktober (Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes 1955)
Verwaltung: Neun Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien)
Föderale Verfassungsordnung
Österreich ist ein Bundesstaat. Das heißt: Die Republik Österreich besteht aus einem Bund zwischen dem Gesamtstaat mit einer typisch republikanisch-demokratischen Verfassung und insgesamt neun Bundesländern, darunter Wien, die eine ausgeprägte föderalistische Position einnehmen. Dabei besteht eine grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen den Aufgaben des Gesamtstaates und jenen der neun Bundesländer. Deren jeweils eigenständige, voneinander unabhängige Kompetenzen sind in der Verfassung genau geregelt. Außerdem gilt in Österreich das Prinzip der Gewaltentrennung. Diese stellt sicher, dass Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz in allen Instanzen und Ebenen unabhängig voneinander arbeiten können.
Kompetenzen des Gesamtstaates werden in der Regel als „Bundessachen“ bezeichnet. Darunter fällt auch die Vertretung der jeweiligen österreichischen Bundesregierung gegenüber dem Ausland, die vom Außenministerium in Wien wahrgenommen wird. Oberster Repräsentant des Gesamtstaates ist das Staatsoberhaupt, der Bundespräsident. Er ist der höchste, direkt gewählte Repräsentant der Republik Österreich nach innen und außen. Bei ihm sind auch die BotschafterInnen als diplomatische Vertreter ausländischer Staaten akkreditiert.


Das Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße in unmittelbarer Nähe zum Wiener Rathaus; re.: Bundesadler – Staatswappen
Politisches System
Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 mit Änderungen – parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik seit 1918
Parlament: setzt sich aus Nationalrat und Bundesrat zusammen
Nationalrat: Funktionsperiode 5 Jahre
Drei NationalratspräsidentInnen, Nationalrat mit 183 Mitgliedern – Mandatsverteilung (seit Oktober 2008): SPÖ: 57 (29,3%), ÖVP: 51 (26,0%), FPÖ: 34 (17,5%), BZÖ: 21 (10,7%), DIE GRÜNEN: 20 (10,4%)
Parteien: Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), Österreichische Volkspartei (ÖVP), Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Die Grünen, Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ, seit 2005)
Bundesrat als Länderparlament mit 62 Mitgliedern, die von den Landtagen im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl des entsprechenden Bundeslandes entsandt werden
Direktwahl des Bundespräsidenten alle 6 Jahre (einmalige Wiederwahl) - Wahlrecht ab 16 Jahren
Staatsoberhaupt: Bundespräsident Dr. Heinz Fischer seit 2004 (wiedergewählt 2010)
Regierungschef: Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) seit Dezember 2008
Seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen, seit 1995 der Europäischen Union
Geographische Lage Wiens
Lage: Wien verdankt seine Entwicklung zu einer der größten und bedeutendsten Städte Mitteleuropas nicht zuletzt seiner begünstigten geographischen Lage: Zwischen den nordöstlichen Ausläufern der Alpen, im Nordwesten des Wiener Beckens und großteils südlich der Donau gelegen, befindet es sich im Schnittpunkt alter Verkehrsadern – Dort kreuzen sich der West-Ost-Verkehrsweg der Donau und die historische Nord-Süd-Straße (Bernsteinstraße). Die Stadt entwickelte sich zu einer Drehscheibe des europäischen Verkehrs, seit dem Fall des Eisernen Vorhangs gewinnen vor allem die Verkehrs- und wirtschaftlichen Beziehungen zu den östlichen Nachbarstaaten an Bedeutung.
Die besondere, eigenständige, föderale Position Wiens im Rahmen der österreichischen Verfassung ermöglicht der Bundeshauptstadt Wien eine betont aktive und vitale Selbstverwaltung, deren Wirkungen weit über Österreich hinausgehen (siehe auch Verwaltung).
Wien als Bundeshauptstadt
Die Stadt Wien ist eines von neun Bundesländern und zugleich Bundeshauptstadt der Republik Österreich. Sie ist zwar flächenmäßig das kleinste Bundesland, aber einwohnermäßig das größte. Wien ist damit auch die weitaus größte Kommune Österreichs, ein Kongress-, Konferenz- und Messezentrum internationalen Ranges und Sitz von etwa zwei Dutzend internationalen Organisationen. Die meisten davon gehören zur UNO. Wien ist neben New York und Genf dritter Sitz der UNO, beherbergt auch Teilorganisationen wie die UNIDO oder die IAEO und ist Zentrale der OPEC. Insgesamt sind in diesen internationalen Organisationen mehr als 4.000 MitarbeiterInnen beschäftigt.



Michael Häupl ist seit 1994 Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien
Wiens Landeshauptmann mit Kompetenz „nach außen hin"
Neben dem Bundespräsidenten haben auch die neun österreichischen Bundesländer eigene Kompetenzen „nach außen hin“. Diese repräsentiert der jeweilige Landeshauptmann ad personam, der in Wien zugleich auch Bürgermeister der Bundeshauptstadt und Chef der Stadtregierung ist. In Wien ist dies der seit 7.11.1994 amtierende Bürgermeister und Landeshauptmann, Dr. Michael Häupl, ein promovierter Biologe. Häupl wurde seither 1996, 2001, 2005 und 2010 vier Mal gewählt. Er ist Chef der in Wien regierenden SozialdemokratInnen. Als Landeshauptmann und Bürgermeister vertritt er laut Verfassung Wien auch „nach außen hin“. Diese Kompetenz ermöglicht es Wien zum einen, eigene Vertretungen und Repräsentanzen im Ausland einzurichten. Zum anderen kann der Landeshauptmann auch Teile seiner Vertretungskompetenz „nach außen hin“ persönlich delegieren und etwa einen Sonderbeauftragten ernennen, der in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrnimmt und erfüllt.
Stadt Wien: www.wien.gv.at














