Patriachatsgebäude
Episkop Irnej

Serbien: Antidiskriminierungsgesetz – ja oder nein?


Serbien bekommt ein Antidiskriminierungsgesetz, trotz Widerstand der traditionellen Religionsgemeinschaften. Die Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes ist eine der Bedingungen für den EU-Beitritt Serbiens sowie für die Aufhebung des Schengener Visum-Regimes für serbische Staatsbürger.

Auf Verlangen der Religionsgemeinschaften in Serbien (Serbisch-orthodoxe Kirche, Römisch-katholische Kirche, Islamische und Jüdische Religionsgemeinschaften, Evangelische, Christlich-reformatorische und Christlich-evangelische Kirche) hat die serbische Regierung den bereits fertigen Gesetzesvorschlag zum Antidiskriminierungsgesetz Anfang März zurückgezogen. Kurz darauf wurde der Gesetzesentwurf mit kleineren sprachlichen Umformulierungen nochmals dem Parlament zur Debatte vorgelegt.

Die umstrittenen Artikel
Die geistliche Spitze stieß sich vor allem an zwei Passagen. Erstens: Gleichberechtigung für Homo- und Transsexuelle und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsorientierung. Zweitens: das Recht auf Glaubenswechsel.
Das Gesetz sieht keine Eheschließung unter Gleichgeschlechtlichen vor, weil das der serbischen Verfassung widersprechen würde.

Als eigene Kategorien werden im Gesetz auch Diskriminierungsformen gegenüber der Nationalen- oder Religionszugehörigkeit und dem Alter angeführt. Das Gesetz soll weiters die Gleichberechtigung beider Geschlechter schützen und es sieht auch den Kampf gegen die Diskriminierung im Bildungsbereich oder am Arbeitsplatz vor.

Die Reaktion der Religionsgemeinschaften
Der Episkope der Serbisch-orthodoxen Kirche, Irinej, zum Gesetz: „Mit dem aktuellen Gesetzesvorschlag werden Rechte gewährt, die die öffentliche Moral, die Religionsüberzeugungen, die grundlegenden gesellschaftlichen Werte, sowie das mit der Verfassung und den Gesetzen Serbiens garantierte Recht auf Menschenwürde und die Beachtung des Privat- und Familienlebens beleidigen“.
Der Belgrader Erzbischof, Stanislav Hočevar: „Der Regierungsvorschlag des Antidiskriminierungsgesetzes hat gezeigt, dass Systemlösungen für die Beziehungen zwischen Gesellschaft, Kirche und Religionsgemeinschaften, des Staates oder der Regierung fehlen.“

Die Reaktion auf die Reaktion
Das Zurücknehmen des Gesetzes aus der Parlamentsprozedur wurde von der oppositionellen Liberaldemokratischen Partei (LDP) und einigen NGOs wie der Koalition gegen Diskriminierung, deren Mitglied unter anderen die Gay Straight-Allianz ist, eine Gruppe, die sich für Homosexuellenrechte in Serbien einsetzt, heftig kritisiert.
Die Homosexualität ist ein Tabu-Thema in Serbien und für die große Mehrheit der Bevölkerung ist eine öffentliche Äußerung einer derartigen sexuellen Orientierung nicht akzeptabel. Der Versuch die erste Belgrader Gay-Parade im Sommer 2001 auszutragen endete in Krawallen, weil die Teilnehmer in der Belgrader Innenstadt von Gegnern solcher Veranstaltungen, meistens Fußball-Hooligans, angegriffen worden waren.


Erzbischof Hocevar
Dragan Markovic


Der Staat gibt nicht auf
In der Zwischenzeit hat die Regierung den Gesetzesentwurf nur in einigen sprachlichen Einzelheiten verändert und ihn wieder dem Parlament vorgelegt. Diese Akte wird jedoch nicht von allen Koalitionspartnern unter Präsident Boris Tadic (Pro-europäische Demokratische Partei (DS)) unterstützt. Der Chef der Partei Einheitliches Serbien (JS), Dragan Marković, zum Antidiskriminierungsgesetz: „Sollten wir Richtung Europa gemeinsam mit Schwulen gehen, dann ist besser, dass wir überhaupt nicht dorthin gehen." Die Serbische radikale Partei (SRS), welche die stärkste Oppositionspartei ist, hat auf den wiederholten Gesetzesvorschlag der Regierung etwa 400 Abänderungsanträge eingereicht. Die SRS-Stellungnahme: Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, könnte künftig passieren, dass auch andere Gruppen wie Pädophile einen Diskriminierungsschutz verlangen.

Die Politiker an der Spitze denken jedoch anders und kündigen Unterstützung für die für dieses Jahr geplante Gay-Parade an. Man hofft, das Gesetz in den nächsten 14 Tagen verabschieden zu können, trotz der Befürchtung von massiven Protesten und sogar der Angst vor Ausschreitungen.

EU-konform
In der vorgelegten Form erfüllt das Gesetz über die Gleichbehandlung alle europäischen Standards, was auch eine der Bedingungen für die schon lange angekündigte Liberalisierung des Visaregimes der Schengenstaaten gegenüber Serbien war. Prinzipiell wird auch Empörung darüber laut, dass die Kirche der „proeuropäischen Regierung" vorschreiben kann, was sie tun, oder lassen soll.



(compress belgrad)
erstellt am: 2009-03-25